| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
1. VertragsschlussAnmeldungen sind verbindlich und können grundsätzlich persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder E-Mail vorgenommen werden. Anmeldungen zu berufsbegleitenden Bildungsangeboten mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder bei einer anderen Institution müssen schriftlich erfolgen und vor Lehrgangsbeginn bei der Bfz-Logistik Art GmbH (Bildungsträger) eingegangen sein.
2. LeistungsgegenstandDer Vertragsschluss erfolgt über die Teilnahme an einem durch den Bildungsträger selbst oder durch ihn im Auftrag durchgeführten Kurs, Lehrgang oder ein Seminar (Bildungsangebot), den bzw. das der Bildungsträger in seinem Bildungsprogramm oder anderen von ihm eingesetzten Medien bewirbt.
3. WiderrufsrechtDer/Die Teilnehmer/in kann seine/ihre Vertragserklärungen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
4. Teilnahmegebühren - Kosten - BezahlungDie Kosten für die Teilnahme richten sich jeweils nach Dauer und Inhalt des einzelnen Bildungsangebots und können dem Bildungsprogramm oder anderer vom Bildungsträger eingesetzten Medien entnommen werden.
5. RücktrittDer Bildungsträger kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der/ die Dozent / in ausfällt. In diesen Fällen ist der Bildungsträger verpflichtet, den/die Teilnehmer/in unverzüglich über den Rücktritt zu informieren und etwaige bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen eines Rücktritts durch den Bildungsträger sind ausgeschlossen.
6. Kündigung - AbmeldungAbmeldungen sind bei einzelnen Bildungsangeboten, die lediglich einen einzigen Ausbildungsabschnitt umfassen bis drei Werktage vor Kursbeginn kostenfrei möglich; erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, erscheint der/die angemeldete Teilnehmer/in nicht zur Veranstaltung oder kündigt er während der laufenden Ausbildung, so werden trotzdem die vollen Kosten der Teilnahme fällig. Bei berufsbegleitenden Bildungsangeboten mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer anderen Institution, die eine Laufzeit von mehr als einem Ausbildungsabschnitt haben, ist die Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Danach sind diese Bildungsangebote frühestens zum Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts und dann jedes Mal zum Ende der weiteren Ausbildungsabschnitte jeweils mit einer Frist von vier Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren für Ausbildungsabschnitte, die fristgemäß gekündigt wurden, werden zurückerstattet.
7. Besondere Vereinbarungen für EDV-SchulungenDie vom Bildungsträger zur Verfügung gestellten Geräte und Medien (PC´s, Video-, Kassettenrekorder usw.) dürfen nur nach Weisung der Kursleitung bedient werden. Die Geräte und Medien sind pfleglich zu behandeln.
8. Besondere Vereinbarungen für Bildungsangebote mit Anwesenheitspflicht(im Auftrag der Arbeitsverwaltung)Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, an den nach dem Lehrplan vorgeschrieben Unterrichtsstunden teilzunehmen, die Zwischen- und Abschlussprüfungen wahrzunehmen sowie die Anweisungen des Lehrgangsleiters, der Dozenten und der Verantwortlichen des Bildungsträgers zu befolgen. Bei einer Verhinderung des Unterrichtsbesuchs ist dem Bildungsträger eine schriftliche Abwesenheitsanzeige vorzulegen. Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich darüber hinaus, unverzüglich die Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit) und den Bildungsträger zu benachrichtigen, falls er/sie aus dem Kurs ausscheidet.
9. Sonstige Verpflichtungen d. VertragspartnerJede Änderung der Anschrift hat der/die Teilnehmer/in dem Bildungsträger unverzüglich mitzuteilen. Der Bildungsträger verpflichtet sich, ausgenommen bei höherer Gewalt, alle Voraussetzungen für einen geordneten Ablauf des Unterrichts durch qualifizierte Dozenten zu gewährleisten sowie die Abschlussprüfung durch einen Prüfungsausschuss und bei berufsbezogenen Bildungsangeboten den Erwerb eines Zertifikats sicherzustellen. Dabei hat der/die Teilnehmer/in aufgrund dieses Vertrages alleine noch keinen Anspruch auf Zulassung zu einem Bildungsangebot mit Zugangsvoraussetzungen sowie auf Zulassung oder Ablegung einer Prüfung.
10. HaftungFür alle Unfälle, Verluste und Schäden, die Teilnehmern am Bildungsangebot des Bildungsträgers entstehen kann keine Haftung übernommen werden.
11. UnfallversicherungEin gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den Bildungsträger ist nur gegeben, wenn es sich um ein berufsbildendes Bildungsangebot handelt, dass nicht durch den Arbeitgeber veranlasst oder finanziert ist. Der/Die Teilnehmer/in erhält vom Bildungsträger auch nur dann gesetzlichen Unfallversicherungsschutz über die zuständige Berufsgenossenschaft, wenn er/sie nicht als selbständige/r Unternehmer/in tätig ist.
12. Datenschutz gemäß DatenschutzgesetzName, Vorname, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail, sowie gegebenenfalls die Kontoverbindung des/der Teilnehmer/in werden beim Bildungsträger zum Zwecke der Bearbeitung des Vorgangs gespeichert. Wenn der/die Teilnehmer/in künftig nicht mehr verständigt werden möchte oder mit der Datenspeicherung nicht einverstanden ist, kann er/sie beim Bildungsträger nach Abschluss des Bildungsangebots seine/ihre Daten löschen lassen.
13. SchlussbestimmungenÄnderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und haben keine Gültigkeit. Der/Die Teilnehmer/in erhält eine von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Ausfertigung des Vertrages.
|