
Das europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.
Um als Berufskraftfahrer bzw. Berufskraftfahrerin die Berechtigung zur Beförderung von Gefahrgut zu erlangen bzw. zu verlängern, muss man jeweils nachweisen, dass man den neuesten Stand der ADR-Regelungen kennt. Dieser Nachweis erfolgt einmal (beim erstmaligen Erwerb der Gefahrgut-Berechtigung) durch die Teilnahme an einem ADR-Basiskurs und ansonsten bei jeder Führerscheinverlängerung durch die Teilnahme an einer ADR-Fortbildung, jeweils mit anschließender Prüfung durch die IHK.
Die ADR-Fortbildung
Die ADR-Fortbildung richtet sich an solche Berufskraftfahrer, die bereits eine ADR-Ausbildung absolviert haben - nun aber vor der nächsten Führerscheinverlängerung einen erneuten Schulungsnachweis benötigen. Berufskraftfahrer, die erstmalig die Genehmigung für den Gefahrguttransport erwerben wollen, müssen den umfangreicheren ADR-Basiskurs absolvieren. In jedem Fall schließt der entsprechende Kurs mit einer Prüfung durch die IHK.
Die Dauer der ADR-Fortbildungs-Schulung ist festgelegt auf 15 Unterrichtseinheiten und eine anschließende schriftliche Prüfung - das entspricht circa 1,5 Seminartagen.
Wir bieten attraktive Konditionen für Gruppenbuchungen bzw. firmenspezifische Seminare, die zu den Zeiten stattfinden, in denen das Unternehmen seine Fahrer entsprechend für die Schulungen freistellen kann.
Kosten der Teilnahme am ADR-Fortbildungskurs
Kursgebühren Bfz-Kassel |
185,00 Euro |
Prüfungsgebühren IHK | 82,00 Euro 1 |
- Es gilt die jeweilige Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer. Die angegebenen Werte beziehen sich auf die IHK Kassel-Marburg (ohne Gewähr).
Alle Angaben inklusive 0 Prozent Mehrwertsteuer, eine entsprechende Steuerbefreiung liegt vor.