Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für den Schulungsbereich

1. Vertragsschluss

Anmeldungen sind verbindlich und können grundsätzlich persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder E-Mail vorgenommen werden. Anmeldungen zu berufsbegleitenden Bildungsangeboten mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder bei einer anderen Institution müssen schriftlich erfolgen und vor Lehrgangsbeginn bei der Bfz-Kassel GmbH (Bildungsträger) eingegangen sein.

Die Anmeldungen werden von allen Bildungszentren des Bildungsträgers in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs entgegengenommen, bearbeitet und bestätigt. Mit Zugang der Anmeldungsbestätigung beim/bei der Teilnehmer/in kommt zwischen diesem/dieser und dem Bildungsträger ein (Dienstleistungs-) Vertrag zustande. Die Bestätigung erfolgt in der Regel spätestens bis drei Tage vor Kurs-, Lehrgangs- oder Seminarbeginn.

2. Leistungsgegenstand

Der Vertragsschluss erfolgt über die Teilnahme an einem durch den Bildungsträger selbst oder durch ihn im Auftrag durchgeführten Kurs, Lehrgang oder ein Seminar (Bildungsangebot), den bzw. das der Bildungsträger in seinem Bildungsprogramm oder anderen von ihm eingesetzten Medien bewirbt.

3. Widerrufsrecht

Der/Die Teilnehmer/in kann seine/ihre Vertragserklärungen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist an das jenige Bildungszentrum zu richten, dass das betreffende Bildungsangebot veranstaltet.
Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht des/der Teilnehmers/in erlischt vorzeitig, wenn der Bildungsträger mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des/der Teilnehmer/in begonnen hat. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn das einzelne Bildungsangebot beginnt und des/der Teilnehmer/in daran tatsächlich teilnimmt. Ende der Widerrufsbelehrung!

4. Teilnahmegebühren – Kosten – Bezahlung

Die Kosten für die Teilnahme richten sich jeweils nach Dauer und Inhalt des einzelnen Bildungsangebots und können dem Bildungsprogramm oder anderer vom Bildungsträger eingesetzten Medien entnommen werden.
Die Kosten der Teilnahme werden mit Vertragsschluss fällig. Sie sind nach Rechnungsstellung je nach gewünschter Zahlungsweise entweder vor Beginn des einzelnen Bildungsangebots durch den/die Teilnehmer/in an den Bildungsträger zu überweisen oder werden bei erteilter Einzugsermächtigung mit Kursbeginn durch den Bildungsträger eingezogen. Dies gilt unabhängig von einer Erstattung durch die Agentur für Arbeit. Eine Forderungsabtretung an Dritte ist ausgeschlossen.

5. Rücktritt

Der Bildungsträger kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der/ die Dozent / in ausfällt. In diesen Fällen ist der Bildungsträger verpflichtet, den/die Teilnehmer/in unverzüglich über den Rücktritt zu informieren und etwaige bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen eines Rücktritts durch den Bildungsträger sind ausgeschlossen.
Dem/Der Teilnehmer/in wird ein Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass die Maßnahme nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) nicht anerkannt wird und eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) nicht möglich ist. Ihm/Ihr entstehen in diesem Fall keine Kosten. Dies gilt nicht, sofern der/die Teilnehmer/in selbst keine individuelle Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) erhält.

6. Kündigung – Abmeldung

Abmeldungen sind bei einzelnen Bildungsangeboten, die lediglich einen einzigen Ausbildungsabschnitt umfassen bis drei Werktage vor Kursbeginn kostenfrei möglich; erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, erscheint der/die angemeldete Teilnehmer/in nicht zur Veranstaltung oder kündigt er während der laufenden Ausbildung, so werden trotzdem die vollen Kosten der Teilnahme fällig.

Bei berufsbegleitenden Bildungsangeboten mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer anderen Institution, die eine Laufzeit von mehr als einem Ausbildungsabschnitt haben, ist die Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Danach sind diese Bildungsangebote frühestens zum Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts und dann jedes Mal zum Ende der weiteren Ausbildungsabschnitte jeweils mit einer Frist von vier Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren für Ausbildungsabschnitte, die fristgemäß gekündigt wurden, werden zurückerstattet.

7. Besondere Vereinbarungen für EDV-Schulungen

Die vom Bildungsträger zur Verfügung gestellten Geräte und Medien (PC´s, Video-, Kassettenrekorder usw.) dürfen nur nach Weisung der Kursleitung bedient werden. Die Geräte und Medien sind pfleglich zu behandeln.
Bereits der Versuch, Programme oder Programmteile entgegen der Anweisungen der Kursleitung (Fehlverhalten) und entgegen geltender Lizenzbestimmungen zu verwenden bzw. zu verwerten, führt zum Ausschluss aus dem Bildungsangebot. Im Falle des Ausschlusses verliert der/die Teilnehmer/in auch einen etwaigen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren. Der Bildungsträger behält sich im Übrigen Schadensersatzansprüche jeglicher Art vor.
Darüber hinaus behält sich der Bildungsträger weitergehende Regressansprüche vor, soweit durch das Fehlverhalten bzw. den Lizenzverstoß Rechte Dritter berührt sind.
Schließlich dürfen nur die vom Bildungsträger zu Übungszwecken ausgegebenen Datenträger, die als solche gekennzeichnet sind, verwendet werden. Diese Datenträger müssen am Ende des Unterrichtstages im Schulungsraum zurückgelassen werden und sind Eigentum des Bildungsträgers. Nach Rücksprache mit der Kursleitung dürfen die Datenträger am Ende des Bildungsangebots gegebenenfalls mit nach Hause genommen werden.

8. Besondere Vereinbarungen für Bildungsangebote mit Anwesenheitspflicht (im Auftrag der Arbeitsverwaltung)

Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, an den nach dem Lehrplan vorgeschrieben Unterrichtsstunden teilzunehmen, die Zwischen- und Abschlussprüfungen wahrzunehmen sowie die Anweisungen des Lehrgangsleiters, der Dozenten und der Verantwortlichen des Bildungsträgers zu befolgen. Bei einer Verhinderung des Unterrichtsbesuchs ist dem Bildungsträger eine schriftliche Abwesenheitsanzeige vorzulegen. Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich darüber hinaus, unverzüglich die Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit) und den Bildungsträger zu benachrichtigen, falls er/sie aus dem Kurs ausscheidet.

9. Sonstige Verpflichtungen d. Vertragspartner

Jede Änderung der Anschrift hat der/die Teilnehmer/in dem Bildungsträger unverzüglich mitzuteilen. Der Bildungsträger verpflichtet sich, ausgenommen bei höherer Gewalt, alle Voraussetzungen für einen geordneten Ablauf des Unterrichts durch qualifizierte Dozenten zu gewährleisten sowie die Abschlussprüfung durch einen Prüfungsausschuss und bei berufsbezogenen Bildungsangeboten den Erwerb eines Zertifikats sicherzustellen. Dabei hat der/die Teilnehmer/in aufgrund dieses Vertrages alleine noch keinen Anspruch auf Zulassung zu einem Bildungsangebot mit Zugangsvoraussetzungen sowie auf Zulassung oder Ablegung einer Prüfung.

10. Haftung

Für alle Unfälle, Verluste und Schäden, die Teilnehmern am Bildungsangebot des Bildungsträgers entstehen kann keine Haftung übernommen werden.
Für Beschädigungen an Einrichtungen des Unterrichtsraums haftet der/die Teilnehmer/in selbst für Vorsatz und jede Form der fahrlässigen Schadensherbeiführung.

11. Unfallversicherung

Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den Bildungsträger ist nur gegeben, wenn es sich um ein berufsbildendes Bildungsangebot handelt, dass nicht durch den Arbeitgeber veranlasst oder finanziert ist. Der/Die Teilnehmer/in erhält vom Bildungsträger auch nur dann gesetzlichen Unfallversicherungsschutz über die zuständige Berufsgenossenschaft, wenn er/sie nicht als selbständige/r Unternehmer/in tätig ist.
Abgesichert sind dabei nur mögliche Unfälle auf den direkten Wegen zur Bildungsstätte, Unfälle während des Unterrichts sowie gegebenenfalls Unfälle im Rahmen eines betrieblichen Praktikums. Sollte der/die Teilnehmer/in nicht über die dargestellten Fälle und auch nicht über seinen/ihren eigenen Arbeitgeber unfallversichert sein, steht es ihm/ihr frei, sich selbst über eine private Unfallversicherung abzusichern.

12. Datenschutz gemäß Datenschutzgesetz

Name, Vorname, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail, sowie gegebenenfalls die Kontoverbindung des/der Teilnehmer/in werden beim Bildungsträger zum Zwecke der Bearbeitung des Vorgangs gespeichert. Wenn der/die Teilnehmer/in künftig nicht mehr verständigt werden möchte oder mit der Datenspeicherung nicht einverstanden ist, kann er/sie beim Bildungsträger nach Abschluss des Bildungsangebots seine/ihre Daten löschen lassen.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und haben keine Gültigkeit. Der/Die Teilnehmer/in erhält eine von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Ausfertigung des Vertrages.

 


 

Unsere AGB im Beratungsbereich

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge an den Beratungsbereich sowie den Dienstleistungsbereich der Bfz-Kassel GmbH. Entgegenstehende oder ergänzende AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Leistungen, Arbeiten, Präsentationen

Jegliche Verwendung der vom Bfz-Kassel GmbH vorgestellten oder überreichten Leistungen, Arbeiten oder Präsentationen bedarf vorheriger Zustimmung des Unternehmens. Dies gilt ebenso für die Verwendung in bearbeiteter Form und die Verarbeitung geistigen Eigentums der Bfz-Kassel GmbH.

3. Kosten

Grundsätzlich sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form zu unterbreiten, die von diesem freigegeben werden.

Die Bfz-Kassel GmbH ist berechtigt, die ihr übertragenen Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4. Abwicklung von Aufträgen

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die von der Bfz-Kassel GmbH an den Auftraggeber weitergegeben werden, bleiben bis zu einer eindeutigen Freigabe Eigentum des Bfz-Kassel. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung genannter Arbeitsmittel ist das Bfz-Kassel nicht verpflichtet.

5. Zahlungsbedingungen

Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen zuzüglich die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Weitere möglicherweise auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

Die vom Bfz-Kassel an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

Bei größeren Aufträgen oder Langzeitaufträgen ist die Bfz-Kassel GmbH berechtigt, Zwischenabrechnungen oder/ und Vorausrechnungen zu erstellen.

Die Bfz-Kassel GmbH behält sich das Eigentum an allen überlassen Unterlagen und Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen vor. Die Rechte an Leistungen des Bfz-Kassel, insbesondere Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.

6. Nutzungsrechte

Die Bfz-Kassel GmbH wird dem Auftraggeber mit der Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen sämtliche Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für das Bfz-Kassel erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Jede darüber hinausgehende Verwendung der Nutzungsrechte bedarf der Zustimmung der Bfz-Kassel GmbH.

7. Erfüllung

Möchte der Auftraggeber sich nach der Unterzeichnung des Vertrages vom Vertrag lösen, ohne dass ihm ein vertragliches oder gesetzliches Recht hierzu zusteht, muss das Bfz-Kassel zustimmen. Die Bfz-Kassel GmbH hat einen Anspruch auf den Ausgleich bereits angefallener Kosten.

8. Vertraulichkeit

Das Bfz-Kassel behandelt alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Interna des Auftraggebers streng vertraulich.

9. Gewährleistung und Haftung

Liefert das Bfz-Kassel Arbeiten oder erbringt es Leistungen gegenüber Unternehmen oder Unternehmern, so hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt die Arbeiten/ Leistungen zu überprüfen und Mängel anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Mängelanzeige, so gilt die Arbeit/ Leistung als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.

Die Bfz-Kassel GmbH haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an das Bfz-Kassel übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung keine Berechtigung haben, so stellt der Auftraggeber das Bfz-Kassel von allen Ersatzansprüchen frei.

10. Gestaltungsfreiheit

Änderungswünsche des Auftraggebers werden berücksichtigt, sofern möglich. Erfolgen während oder nach einer Produktion/ Dienstleistung Änderungen, nachdem zuvor eine Freigabe durch den Auftraggeber erteilt wurde, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Das Bfz-Kassel behält den Vergütungsanspruch.

11. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.