Dienstleistungen des BFZ-Kassel

Arbeitssicherheit

Verantwortung und Pflichten für einen sicheren Arbeitsplatz

Arbeitsschutzpflichten

Ein Leitfaden für Arbeitgeber

Die Berufsgenossenschaften und Gesetzgeber haben im Laufe der Jahre den Arbeitsschutz in seiner Bedeutung gestärkt und dem Arbeitgeber unter anderem folgende Pflichten auferlegt:

  • Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsanalysen für alle Betriebsstätten
  • Regelmäßige und anlassbezogene Arbeitssicherheits-Unterweisungen
    • vor Antritt einer neuen Tätigkeit
    • bei Erkennen unsicheren Verhaltens bzw. bei einem gegebenen Anlass
    • mindestens einmal jährlich
  • Bereitstellen von persönlicher Schutzausrüstung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung und Nachunterweisung bei Bedarf
  • Entwicklung von Strategien zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes
  • Beseitigung akuter Gefährdungen
  • Kennzeichnung von möglichen Gefahrenquellen und -situationen

Was wir Ihnen anbieten

Die BFZ-Kassel GmbH kann Sie in all diesen Bereichen unterstützen. Das kann in einem sehr festgesetzten Rahmen für einzelne Aspekte geschehen, genauso aber auch umfangreicher, zum Beispiel durch die Übernahme der Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Durch Abschluss eines Werkvertrags mit dem BFZ-Kassel haben Sie die Möglichkeit, uns die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit als externem Dienstleister zu übertragen. Das bedeutet, dass wir im Rahmen des festgelegten Stundenkontingents (vorgegeben durch die Berufsgenossenschaften) betreuen und gerne auch darüber hinaus Strategien und Maßnahmen entwickeln, um den Arbeitsschutz Ihres Unternehmens zu optimieren. 

Unser Team an ausgebildeten Fachkräften und unterschiedlichen Spezialisten unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten als Arbeitgeber.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch weiterführende Schulungen, übernehmen Unterweisungen für Sie, erstellen im Auftrag Gefährdungsbeurteilungen oder prüfen Ihre Betriebsmittel oder Regale. Auch Spezialthemen wie Brandschutz oder Gefahrgut können von uns bearbeitet werden.

Arbeitssicherheit

Unsere Leistungen

Gefährdungsbeurteilung – Facts

Eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur eine lästige Pflicht, die einem Arbeitgeber auferlegt wird, sondern Sie ist vielmehr ein Führungsinstrument.

Sie dient als Planungsgrundlage für die betriebliche Organisation und die daraus resultierenden innerbetrieblichen Abläufe. Durch die systematische Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge Ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind, können geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Störungen im Betriebsablauf und insbesondere Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Was wir tun können

Wir können Ihnen nicht die Pflicht der Bewertung Ihrer Arbeitsplätze sowie die Verantwortung für diese Bewertung abnehmen. Wir können Sie aber bei der Erstellung unterstützen. Das heißt, dass wir uns von den jeweiligen Tätigkeiten oder Maschinen vor Ort ein Bild machen, mit den Mitarbeitern sprechen, die diese bedienen und dann alles zusammentragen, was für die Gefährdungsbeurteilung nötig ist. Diese wird dann erstellt, von Ihnen fachlich geprüft und entsprechend freigegeben.

In diesem Zuge ist auch die Erstellung von Betriebs- oder Arbeitsanweisungen sinnvoll, die immer eng abgestimmt mit der Gefährdungsbeurteilung vorliegen sollten. Auch hier unterstützen wir Sie gerne.

Betriebsmittelprüfung

Die DGUV schreibt vor, dass Betriebs- und Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen sind. Die Prüffristen unterscheiden sich hier je nach Betriebsmittel.

Zu typischen prüfungsrelevanten Betriebsmitteln gehören:

  • Leitern und Tritte
  • Krane
  • Lastaufnahmeeinrichtungen (z.B. Greifer, Lastenaufzüge, Kettenzüge, etc.)
  • Anschlagmittel
  • Flurförderzeuge (Stapler, Hubwagen) sowie Anbaugeräte (z.B. Arbeitskorb, Arbeitsbühne, etc.)
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (z.B. Auffanggurte, Steigschutzeinrichtungen, etc.)
  • Hebebühnen (Hubgeräte, Motorheber, Ladebrücken, Hebebühnen, Grubenheber, etc.)
  • Kraftbetätigte Türen und Tore (Rolltore, Sektionaltore, etc.)

Besondere Prüfungen: 

  • Elektrogeräteprüfung nach DGUV V3
  • Regalprüfung nach DIN EN 15635

Was tun wir

Wir prüfen Ihre Betriebsmittel als fachkundige Person und erstellen Ihnen Prüfprotokolle sowie informieren Sie über den notwendigen Austausch defekter Betriebsmittel.

Elektrogeräteprüfung nach DGUV V3 (E-Check)

Defekte Betriebsmittel können ein großes Risiko darstellen. Im Elektro-Bereich sind die Gefahren nicht nur für den direkten Arbeitsvorgang vorhanden, sondern vielfach kann ein defektes Elektrogerät auch Brände auslösen oder andere Betriebsmittel angreifen. Daher ist eine regelmäßige Prüfung auf die Betriebssicherheit der elektronischen Betriebsmittel sinnvoll und gemäß DGUV V3 auch vorgeschrieben. Zu den elektronischen Betriebsmitteln zählen Elektroinstallationen, fest installierte Maschinen und kleine ortsveränderliche Geräte.

Was bietet die BFZ-Kassel GmbH?

Wir bieten die Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte an, dazu zählen z.B. PC-Bildschirme, Laptops, Wasserkocher, Drucker o.Ä.

Für eine wiederkehrende Prüfung werden (wenn nicht bereits geschehen) die jeweiligen elektronischen Betriebsmittel inventarisiert und nummeriert, sodass eine Dokumentation der Prüfung und Prüffristen (die zwischen 6 Monaten und 24 Monaten veranschlagt werden können) erfolgen kann. Im Versicherungsfall kann über die Dokumentation geprüft werden, ob die Arbeitgeberpflichten erfüllt wurden.

Wir achten auf die Betriebssicherheit Ihrer Elektrogeräte und vermindern somit das Ausfallrisiko im laufenden Betrieb und minimieren das Risiko der Brandgefahr durch defekte Elektrogeräte.

Regalprüfung gem. DIN EN 15635 und BetrSichV

Seit 2009 ist die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung betrieblicher Regalanlagen, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ergibt, hinsichtlich der genauen Behandlung von Regalanlagen durch die EU-weit eingeführte DIN EN 15635 präzisiert worden.

Demnach ist für den sicheren Betrieb einer Regalanlage mindestens einmal jährlich eine Prüfung jeder Regalanlage durch fachkundige Personen vorzunehmen, die sogenannte Experteninspektion. Diese Pflicht gilt zusätzlich zur regelmäßigen Sichtprüfung im täglichen Betrieb. Weitere Informationen können der DGUV Regel 108-007-Lagereinrichtungen und -geräte entnommen werden.

Jährliche Regalprüfung als Dienstleistung

Die Bfz-Kassel GmbH bietet Ihnen die jährliche Regalprüfung nach der DIN EN 15635 durch ausgebildete Regalprüfer an. Unsere Mitarbeiter führen die Prüfung Ihrer Regalanlagen bei laufendem Betrieb durch. Dies umfasst

  • die Kontrolle der Regale, Regalbauteile und Regalbefestigungen auf Beschädigungen und den korrekten Aufbau der Anlage gemäß der Montageanleitung des jeweiligen Herstellers,
  • die Prüfung des arbeitssicheren Einsatzes von Ladehilfsmitteln,
  • die Kontrolle der Ausweisung festgelegter zulässliger Lasten,
  • die Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Sicherheitsauswirkungen der Schäden mittels Prüfsiegeln,
  • die Erstellung eines umfassenden Prüfprotokolls, um die rechtssichere Durchführung der Prüfung zu dokumentieren,
  • Hinweise zur Behebung von Schäden und zur Vorbeugung von zukünftigen Beschädigungen.

Darüber hinaus sind wir Ihnen auch gerne dabei behilflich, ihre Regalanlagen an den neuesten technischen Stand in Sachen Arbeitssicherheit anzupassen.

Regalprüfung herstellerunabhängig und objektiv

Unsere Regalprüfungen erfolgen herstellerunabhängig und objektiv durch unser fach-kundiges Personal. Unsere zentrale Lage reduziert Anfahrtskosten, insbesondere bei bundesweitem Einsatz. Die Verwendung einer mobilen Prüfersoftware ermöglicht eine zeit- und kosteneffiziente Regalprüfung und Dokumentation nach DIN EN 15635 und BetrSichV. Schwere Unfälle und hohe Reparaturkosten können vermieden werden, indem Schäden an Lagereinrichtungen effektiv vorgebeugt wird.

Weitere Informationen zum Thema Regalprüfung:

Ihr Angebot für die Regalprüfung(en) in Ihrem Unternehmen

Wir erstellen Ihnen gerne ein verbindliches Angebot und stehen Ihnen für Fragen zum Thema Regalprüfung jederzeit persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Unterweisungen jährlich und anlassbezogen durch das Bfz-Kassel

In vielen Bereichen gehört es zu den Pflichten von Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter regelmäßig, oftmals mindestens einmal jährlich, bezüglich bestimmter Verhaltensregeln zu unterweisen. Beispiele hierfür sind die für alle Betriebe verpflichtenden Arbeitssicherheits-Unterweisungen und die Hygiene-Unterweisungen in Betrieben der Nahrungsmittelproduktion.

Unterweisung: Pflicht des Arbeitgebers

Es gibt viele weitere Branchen und Bereiche, in denen jeweils spezielle Unterweisungspflichten detailliert durch Gesetzgeber, Berufsgenossenschaften oder Zertifizierungssysteme geregelt sind. Oftmals gilt dabei der Grundsatz, dass eine Unterweisung verpflichtend erfolgen muss

  • vor Antritt einer neuen Tätigkeit,
  • bei Erkennen unsicheren Verhaltens bzw. bei erkanntem Handlungsbedarf,
  • mindestens aber einmal jährlich.

Unterweisungs-Angebot des BFZ-Kassel

Das BFZ-Kassel bietet seinen Partnern an, die Durchführung der Unterweisungen, in der Regel direkt am Arbeitsplatz, für alle Beschäftigte durchzuführen, zu dokumentieren und bei Bedarf (s.o.) erneut durchzuführen. Auf diese Weise können unsere Partner ihren Pflichten nachkommen, ohne dass dafür entsprechende Produktivkapazitäten abgezogen werden müssen. Die Durchführung am Arbeitsplatz stellt darüber hinaus sicher, dass die Mitarbeiter nicht lange von der Arbeit abgehalten werden.

Inhalte der Unterweisungen

Die Inhalte der Unterweisungen sind jeweils firmenspezifisch festzulegen, da hier speziell auf die Gegebenheiten vor Ort eingegangen werden sollte. So sind Gegenstand unserer Unterweisungen im Arbeitssicherheitsbereich die Gefahrenquellen bei der jeweiligen Tätigkeit, Strategien zur Gefahrenvermeidung, das Verhalten in Notfällen, Kennzeichnungen und Sicherheitshinweise. In Hygieneunterweisungen werden Grundlagen zur Übertragung von Keimen, identifizierte Schwachstellen in der Hygiene vor Ort bzw. der individuelle Beitrag jedes Mitarbeiters zum Hygieneergebnis des Unternehmens im Ganzen thematisiert.

Die Unterweisungen des BFZ-Kassel sind daher selten standardisierten Seminare, sondern mit unseren Partnern im Detail abgestimmte und durch persönliche Beobachtungen unserer Fachkräfte vor Ort ergänzte, individuelle Unterweisungen für jeweils Gruppen von Mitarbeitern.

Thematisch ist die BFZ-Kassel GmbH nicht auf spezielle Unterweisungen festgelegt, es existiert inzwischen eine große Vielfalt von Angeboten für unterschiedliche Branchen und Themenbereiche. Dazu zählen auch Unterweisungen, die ohne gesetzliche Regelungen als notwendig erachtet werden, zum Beispiel die Sensibilisierung für Themen wie Inventurschwund oder Mobbing. Auch bei sehr firmenspezifischen Themen ist das BFZ-Kassel der richtige Ansprechpartner für Unternehmen.

Dokumentation von Unterweisungen

Eine einwandfreie Dokumentation der geleisteten Unterweisungen ist die Voraussetzung dafür, dass bei einem eventuellen Unfall (beziehungsweise einer unterlassenen hygienischen Maßnahme, etc.) dargelegt werden kann, dass die Arbeitgeber-Pflichten erfüllt wurden.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!

Weitere Leistungen

Im Kontext der Arbeitssicherheit bieten wir unsere Kunden ein vielfältiges Portfolio. Dazu gehören auch spezifische Weiterbildungen. Zu unserem aktuellen Angebot zählen:

  • Weiterbildungstermine