Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelfer

Ein Brand kann verheerende Folgen haben, daher genießt das Thema Brandschutz nicht nur gesetzlich, sondern auch im Versicherungsschutz einen hohen Stellenwert. Brandschutz umfasst in diesem Kontext alle Maßnahmen, die die Entstehung aber auch die Ausbreitung eines Brandes erschweren und im Falle eines Brandes zu einer wirksamen Brandbekämpfung und einer reibungslosen Rettung von Menschen, Tieren und Eigentum beitragen. 

Teil dieser Maßnahmen ist die Aus- und Weiterbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern, die folgende Aufgaben haben: 

    • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten 
    • Vorbeugender Brandschutz 
    • Brandbekämpfung 
    • Bedienung der Brandschutzeinrichtungen 
    • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr 

Ausbildung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer im Bfz-Kassel 

Das BFZ unterstützt Unternehmen dabei, ihre Mitarbeiter zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern gemäß ArbSchG, ASR A 2.2, DGUV V1 und DGUV-I 205-023 (Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung) auszubilden und das Wissen kontinuierlich wieder aufzufrischen. Zu den Inhalten der Ausbildung gehören: 

    • Grundzüge des Brandschutzes 
    • Betriebliche Brandschutzorganisation 
    • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen 
    • Gefahren durch Brände 
    • Verhalten im Brandfall 
    • Alarmpläne und Notfallpläne 
    • Flucht- und Rettungspläne 
    • Organisation an Sammelstellen 
    • Unterstützung bei Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen 
    • Sicherstellung der selbständigen Flucht der Beschäftigten 

Dauer der Ausbildung 

Es ist unser Anliegen, immer auch stark auf betriebsspezifische Belange einzugehen. Insofern ist die notwendige Zeit auch immer sehr unterschiedlich. Generell handelt es sich aber um einen Schulungstag von ca. 4 Stunden. 

Wichtig: Bringen Sie bitte dem Wetter angemessene Kleidung mit, da die Brandschutzübung im Freien stattfindet.  

Warum Brandschutzhelfer ausbilden? 

Kleine und mittlere Unternehmen müssen in der Regel fünf Prozent ihrer Beschäftigten zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen. Allerdings ist die Zahl der Brandschutzhelfer auch abhängig von Arbeitszeitmodellen (insbesondere Schichtbetrieb), der Brandgefahr allgemein und auch betrieblichen Veränderungen. Gemäß ASR A2.2 ist die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer alle drei bis fünf Jahre und immer dann, wenn betriebliche Änderungen erfolgen, zu wiederholen. Zu betrieblichen Änderungen zählen zum Beispiel die Änderung der Brandschutzordnung, Brandereignisse im Betrieb, Umstrukturierung und Fluktuation der Mitarbeiter oder aber Produktionsverfahren mit veränderter Brandgefährdung. 

Gerne erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot für eine Inhouse-Schulung oder auch als Gruppe hier vor Ort.