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Meister-BAFöG | Bfz-Kassel
Geldmünzen

Anerkannte Fortbildungen können durch das sogenannte Aufstiegs-BAFöG (AFBG) gefördert werden. Dabei besteht die Förderung aus

  • einem direkten Zuschuss in Höhe von 50% der Kosten,
  • der Gewährung eines zunächst zinsfreien, danach zinsgünstigen Darlehens durch die staatliche KfW-Bank und
  • dem teilweisen Erlass des Darlehens nach erfolgreichem Bestehen.

Die Kombination dieser Elemente führt dazu, dass eine Fortbildung zum Meister oder Fachwirt im Endeffekt viel günstiger ist als die meisten Menschen denken.

Meister-BAFöG: Was wird gefördert?

Die förderbaren Kosten einer Fortbildung sind:

  • Kursgebühren durch den Bildungsträger, z.B. das Bfz-Kassel
  • Prüfungsgebühren der IHK (oder einer anderen prüfenden Stelle)
  • Bei Alleinerziehenden: Mehraufwand für Kinderbetreuung
  • Falls anwendbar: 50 Prozent der Kosten für Meisterstück
  • Bei Vollzeit-Fortbildungen: Kosten des Lebensunterhalts<

Arten der Förderung durch das Meister-BAFöG

Direkter Zuschuss zu den Fortbildungskosten

Ein Teil der Gesamtaufwendungen wird direkt bezuschusst. Zurzeit sind das 50 Prozent, also die Hälfte der Gesamtkosten, die direkt durch den Staat übernommen werden..

Darlehensbereitstellung

Die restlichen 50 Prozent der Gesamtkosten werden als Darlehen durch die KfW-Bank zur Verfügung gestellt. Dieses Darlehen bleibt bis zur Abschlussprüfung und dann weitere 2 Jahre komplett zins- und tilgungsfrei. Auch danach ist der Kredit sehr günstig.

Darlehenserlass

Sobald Sie die Fortbildung erfolgreich absolviert haben (auch wenn es z.B. erst im dritten Anlauf gelingt), werden Ihnen von dem Darlehen 50 Prozent sofort erlassen.

Konkrete Beispiele mit Zahlen

Da die Preise für Fortbildungen individuell unterschiedlich sind, gehen wir von 8.000 Euro Gesamtkosten für Meister-Fortbildungen und von 6.000 Euro für Fachwirt-Fortbildungen aus. Die tatsächlichen Kosten liegen auf jeden Fall niedriger als diese Werte für alle Fortbildungen im Bfz-Kassel.

  Meister
(komplett inklusive AdA und IHK-Prüfungsgebühren)
Kaufmännischer Fachwirt
(komplett mit IHK-Prüfungsgebühren)
Gesamtkosten 8.000,00 Euro 6.000,00 Euro
- Staatlicher Zuschuss 4.000,00 Euro 3.000,00 Euro
= Gewährtes Darlehen durch die Kfw-Bank 4.000,00 Euro 3.000,00 Euro
- Darlehenserlass bei bestandener Prüfung 2.000,00 Euro 1.500,00 Euro
= Wirklich rückzahlbar durch den Teilnehmer 2.000,00 Euro 1.500,00 Euro

Das gewährte Darlehen ist bis 2 Jahre nach Abschluss der Fortbildung zins- und tilgungsfrei. Es fallen also keine Zinsen an und die Rückzahlung muss noch nicht begonnen werden. Danach werden bei dem gegenwärtigen (keine Gewähr, kann sich ändern) Zinssatz von 1,2 Prozent etwa 2 Euro pro Monat an Zinsen fällig und es muss dann spätestens mit der Rückzahlung begonnen werden.

Wichtig ist, dass es kaum Voraussetzungen für diese Zuschüsse und günstigen Darlehen gibt . Es ist also nicht wichtig, welche persönlichen Vermögensverhältnisse vorliegen. Weder ist es ein Problem, dass man "zu reich" für den Zuschuss sein kann, noch erfolgt eine Prüfung der Kreditfähigkeit.

Darüber hinausgehende Aspekte

Vorneweg: Das Bfz-Kassel ist keine Steuerberatung und insofern sollten Sie alle Angaben hier lediglich als Anregung für ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater auffassen. Die Fortbildungskosten können in der eigenen Steuererklärung als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Anrechenbar sind dabei alle Kosten, abzüglich des staatlichen Zuschusses, also der gesamte Rückzahlungsbetrag. Hinzu kommen alle notwendigen weiteren Kosten, insbesondere die Fahrtkosten von und zur Weiterbildungsstätte (Hin- und Rückfahrt, nicht nur die einfache Fahrt wie beim Arbeitsplatz), zusätzlich notwendige Kinderbetreuungskosten und ähnliche Faktoren. Das Steuerrecht trägt jedenfalls auch dazu bei, eigentlich immer rechnet.

Außerdem gewähren die Bundesländer mitunter weitere Zuschüsse zu den Fortbildungskosten. In Hessen erhält jeder, der seine Fortbildung erfolgreich abschließt, beispielsweise einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro, was dann dazu führt, dass sich die oben angegebenen Beträge wieder mehr als halbieren.

Fazit

Das alles zusammen genommen sorgt dafür, dass die Investition in eine Aufstiegsfortbildung sich fast in jedem Fall rechnet, wenn man der Überzeugung ist, eine solche Überzeugung bestehen zu können und wenn die persönlichen Lebensumstände es zulassen, die entsprechende Zeit in die erfolgreiche Teilnahme investieren zu können.