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Arbeitssicherheit: Dienstleistungen des Bfz-Kassel | Bfz-Kassel
Sicherheit

Im Bereich der Arbeitssicherheit wurde den Arbeitgebern seitens des Gesetzgebers und der Berufsgenossenschaften die Pflicht auferlegt, der Arbeitssicherheit einen besonderen Stellenwert einzuräumen.

Pflichten des Arbeitgebers bei der Arbeitssicherheit

Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehören

  • Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsanalysen für alle Betriebsstätten
  • Regelmäßige und anlassbezogene Arbeitssicherheits-Unterweisungen
    • vor Antritt einer neuen Tätigkeit
    • bei Erkennen unsicheren Verhaltens bzw. bei einem gegebenen Anlass
    • mindestens einmal jährlich
  • Bereitstellen von persönlicher Schutzausrüstung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung und Nachunterweisung bei Bedarf
  • Entwicklung von Strategien zur kontinuierlichen Erhöhung der Arbeitssicherheit
  • Beseitigung akuter Gefährdungen
  • Kennzeichnung von möglichen Gefahrenquellen und -situationen

Arbeitssicherheits-Dienstleistungen des Bfz-Kassel

Das Bfz-Kassel bietet seinen Partnern an, sie in allen Belangen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Das kann im Rahmen eng abgegrenzter Aspekte geschehen, zum Beispiel durch die Übernahme von vorgeschriebenen Arbeitssicherheits-Unterweisungen oder die Erstellung der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsanalysen.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Darüber hinaus ist es aber auch möglich, die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit komplett durch das Bfz-Kassel übernehmen zu lassen.

In diesen Fällen wird das Bfz-Kassel eine entsprechend qualifizierte Person bereitstellen, welche unsere Partner hinsichtlich der notwendigen Schritte zur Verbesserung berät und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben garantiert. Voraussetzung hierfür ist ein klares Bekenntnis unserer Partner zu den gemeinsamen Zielen im Bereich Arbeitssicherheit.

Rechtssicherheit beim Thema Arbeitssicherheit

Die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit und die gemeinsame Arbeit an dem Thema reduziert ein großes Risiko für Unternehmer und Geschäftsführungen, denn beim Thema Arbeitssicherheit ist immer die Unternehmensführung direkt verantwortlich. Verlagerungen der Verantwortlichkeit müssen festgelegt und dokumentiert werden.

Ihr Ansprechpartner
Arbeitssicherheit