Checkliste

In vielen Bereichen gehört es zu den Pflichten von Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter regelmäßig, oftmals mindestens ein mal jährlich, bezüglich bestimmter Verhaltensregeln zu unterweisen. Beispiele hierfür sind die für alle Betriebe verpflichtenden Arbeitssicherheits-Unterweisungen und die Hygiene-Unterweisungen in Betrieben der Nahrungsmittelproduktion.

Unterweisung: Pflicht des Arbeitgebers

Es gibt viele weitere Branchen und Bereiche, in denen jeweils spezielle Unterweisungspflichten detailliert durch Gesetzgeber, Berufsgenossenschaften oder Zertifizierungssysteme geregelt sind. Oftmals gilt dabei der Grundsatz, dass eine Unterweisung verpflichtend erfolgen muss

  • vor Antritt einer neuen Tätigkeit,
  • bei Erkennen unsicheren Verhaltens bzw. bei erkanntem Handlungsbedarf,
  • mindestens aber einmal jährlich.

Unterweisungs-Angebot des Bfz-Kassel

Das Bfz-Kassel bietet seinen Partnern an, die Durchführung der Unterweisungen, in der Regel direkt am Arbeitsplatz, für alle Beschäftigte durchzuführen, zu dokumentieren und bei Bedarf (s.o.) erneut durchzuführen. Auf diese Weise können unsere Partner ihren Pflichten nachkommen, ohne dass dafür entsprechende Produktivkapazitäten abgezogen werden müssen. Die Durchführung am Arbeitsplatz stellt darüber hinaus sicher, dass die Mitarbeiter nicht lange von der Arbeit abgehalten werden.

Inhalte der Unterweisungen

Die Inhalte der Unterweisungen sind jeweils firmenspezifisch festzulegen, da hier speziell auf die Gegebenheiten vor Ort eingegangen werden sollte. So sind Gegenstand unserer Unterweisungen im Arbeitssicherheits-Bereich die Gefahrenquellen bei der jeweiligen Tätigkeit, Strategien zur Gefahrenvermeidung, das Verhalten in Notfällen, Kennzeichnungen und Sicherheitshinweise. In Hygieneunterweisungen werden Grundlagen zur Übertragung von Keimen, identifizierte Schwachstellen in der Hygiene vor Ort bzw. der individuelle Beitrag jedes Mitarbeiters zum Hygieneergebnis des Unternehmens im Ganzen.

Die Unterweisungen des Bfz-Kassel sind daher keine standardisierten Seminare, sondern mit unseren Partnern im Detail abgestimmte und durch persönliche Beobachtungen unserer Fachkräfte vor Ort ergänzte, individuelle Unterweisungen für jeweils Gruppen von Mitarbeitern.

Thematisch ist das Bfz-Kassel nicht auf spezielle Unterweisungen festgelegt, es existiert inzwischen eine große Vielfalt von Angeboten für unterschiedliche Branchen und Themenbereiche. Dazu zählen auch Unterweisungen, die ohne gesetzliche Regelungen als notwendig erachtet werden, zum Beispiel die Sensibilisierung für Themen wie Inventurschwund oder Mobbing. Auch bei sehr firmenspezifischen Themen ist das Bfz-Kassel der richtige Ansprechpartner für Unternehmen.

Dokumentation von Unterweisungen

Eine einwandfreie Dokumentation der geleisteten Unterweisungen ist die Voraussetzung dafür, dass bei einem eventuellen Unfall (beziehungsweise einer unterlassenen hygienischen Maßnahme, etc.) dargelegt werden kann, dass die Arbeitgeber-Pflichten erfüllt wurden.

Kontaktaufnahme zum Bfz-Kassel

Wir freuen uns grundsätzlich, neue Unternehmen und die dort handelnden Personen kennenzulernen - unabhängig davon, ob daraus sofort ein Projekt entsteht. Selbstverständlich entstehen Ihnen dafür keinerlei Kosten und üblicherweise lassen sich schnell Projekte identifizieren, in denen sofort ein Nutzen für unsere Partner entsteht.

Bfz-Kassel GmbH
Unternehmensberatung & Consulting
Gobietstraße 6
34123 Kassel
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Telefon: 0561 - 58 58 375
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